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Freizügigkeitsstiftung 2. Säule der Nidwaldner Kantonalbank

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About Freizügigkeitsstiftung 2. Säule der Nidwaldner Kantonalbank

Annahme und Verwaltung von Vorsorgegeldern aus der 2. Säule gemäss den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften; kann Freizügigkeitsleistungen von Personen entgegennehmen, die aus einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge austreten oder die ihre Vorsorgegelder aus einer anderen Vorsorgeeinrichtung auf die Stiftung übertragen wollen.

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