F2
Freizügigkeitsstiftung 2. Säule der Nidwaldner Kantonalbank
Nicht beanspruchtes Profil
·Stans NW
Über Freizügigkeitsstiftung 2. Säule der Nidwaldner Kantonalbank
Annahme und Verwaltung von Vorsorgegeldern aus der 2. Säule gemäss den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften; kann Freizügigkeitsleistungen von Personen entgegennehmen, die aus einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge austreten oder die ihre Vorsorgegelder aus einer anderen Vorsorgeeinrichtung auf die Stiftung übertragen wollen.