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finpension Freizügigkeitsstiftung II

Nicht beanspruchtes Profil ·Schwyz SZ

Über finpension Freizügigkeitsstiftung II

Die Stiftung dient im Bereiche der beruflichen Vorsorge der Erhaltung des obligatorischen und überobligatorischen Vorsorgeschutzes im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes (FZG). Sie nimmt zu diesem Zweck Vorsorgeguthaben entgegen. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Schweiz. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.

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