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Finanzkontrolle von Kanton und Stadt Schaffhausen

Nicht beanspruchtes Profil ·Schaffhausen SH

Über Finanzkontrolle von Kanton und Stadt Schaffhausen

Prüfung der Finanzen der kantonalen Verwaltung, der Rechtspflege und der unselbständigen kantonalen Anstalten sowie der Rechnungen Dritter, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder vom Kanton wesentliche Finanzhilfe erhalten. Rechtliche Grundlage: Art. 37 Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz) vom 26. Juni 1989.

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