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Fernwärmegenossenschaft der Gemeinde Zweisimmen

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Su Fernwärmegenossenschaft der Gemeinde Zweisimmen

Zweck der Genossenschaft ist die Erstellung und der Betrieb einer Fernheizanlage mit finanzieller Unterstützung des Bundes, des Kantons und unter Beizug des Investitionshilfegesetzes. Die Genossenschaft kann Grundstücke erwerben oder veräussern, sich an gleichartigen oder verwandten Unternehmen beteiligen, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

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