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FAIR-Reisegarant Genossenschaft

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About FAIR-Reisegarant Genossenschaft

Die Genossenschaft bezweckt in Selbsthilfe ihrer Genossenschafter und ihrer angeschlossenen natürlichen und juristischen Personen die Einhaltung der Reisegarantievorschriften nach Art. 18 des Bundesgesetzes vom 18.06.1993 über Pauschalreisen und übernimmt für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses eines Genossenschafters oder einer angeschlossenen Person die Erstattung bezahlter Beträge und die Kosten für die Rückreise des Vertragspartners des Genossenschafters im gesetzlichen Mindestrahmen.

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