DM
Deutsche Metallkasse AG
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Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit und die Logistik von Metallen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und jede Art von Unternehmen im In- und Ausland erwerben, halten, veräussern oder finanzieren sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke erwerben, belasten, veräussern und verwalten vorbehaltlich den Vorschriften des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983.