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BGK AG

Nicht beanspruchtes Profil ·Baar ZG

Über BGK AG

Führung einer Bauunternehmung. Die Gesellschaft ist berechtigt, über den Betrieb der Bauunternehmung hinaus Bauarbeiten aller Art auszuführen oder ausführen zu lassen, namentlich als Generalunternehmerin tätig zu sein; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten

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