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Allegra Vermögensverwaltungs AG

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Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie des Vermögens ihrer schweizerischen oder ausländischen Kunden im Sinne des Art. 17 des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG); sie kann überdies Anlageberatung für ihrer schweizerischen oder ausländischen Kunden im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) ausüben, sowie Gesellschaften und Immobilien verwalten sowie die dieselben beraten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene Rechnung vornehmen.

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