Répertoire des entreprises
323 entreprises suisses – données du registre du commerce, profils vérifiés en premier.
Fondation H.R. Giger
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck vorwiegend im Kanton Zürich. Sie bezweckt: 2.1 die Bewahrung, die Verwaltung und den Schutz des Stiftungsvermögens sowie dauernde öffentliche Ausstellung des Lebenswerks von H.R. Giger in seiner Gesamtheit, auch im Museum H.R. Giger im Chateau St. Germain, Gruyères FR. In diesem Zusammenhang unterstützt die Stiftung den Erhalt der Gebäude des Chateau St. Germain in Gruyères FR. 2.2 die Förderung der Phantastischen Kunst im Allgemeinen, die Organisation von Ausstellungen, Seminaren, Kursen, Konzerten und anderen, einschlägigen Anlässen in Zürich, aber auch schweiz- und weltweit. 2.3 Soweit in der Stiftungsurkunde nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist die Stiftung berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Massnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des Stiftungszwecks notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere zum Erwerb und zur Verwaltung beweglicher und unbeweglicher Vermögenswerte jeder Art im In- und Ausland. Als langfristiges Projekt gilt die Einbringung des Chateau St. Germain in die Stiftung gemäss dem Wunsch H.R. Gigers. 2.4 Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. 2.5 Der Stiftungsrat entscheidet nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes.
Stiftung VRM Maler - Gipser
Die Stiftung bezweckt das beitragsfinanzierte Äufnen von Mitteln für ein Vorruhestandsmodell nach dem Rentenwertumlageverfahren, das den Arbeitnehmenden des Maler- und Gipsergewerbes die Möglichkeit bietet, 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter das Arbeitspensum zu reduzieren oder 2 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter in den Ruhestand zu treten. Dafür werden ihnen finanzielle Zuschüsse ausgerichtet. Diese Zuschüsse müssen nicht den gesamten Lohnausfall abdecken. Die Stiftung bezweckt ausschliesslich das Erbringen von Leistungen beim Eintritt des umschriebenen Risikos und erbringt daher nur Überbrückungsrenten oder Härtefallleistungen gemäss GAV-VRM. Aus den Beiträgen der Destinatäre dürfen nur diese Leistungen sowie die administrativen Kosten der Stiftung finanziert werden. Sie kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche/Branchen ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über Leistungen, Organisation, Finanzierung und Verwaltung der Stiftung. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben abgeändert werden. Alle Reglemente haben sich zwingend an den Vorgaben des GAV-VRM zu orientieren. Die Stiftung kann die operative Umsetzung des Stiftungszwecks einer dafür geeigneten externen Organisation übertragen. Insbesondere kann die Stiftung zur Erreichung ihres Zwecks Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Axpo Grid AG
Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb, die Planung, der Bau und die Instandhaltung sowie die Erneuerung von Anlagen zur Übertragung und Verteilung von elektrischer und anderer Energie inkl. Daten- und Telekommunikationsnetze aller Art, sowie Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen aller Art. Die Gesellschaft bezweckt ferner den Verleih von Personal. Die Gesellschaft kann Anlagen zur Übertragung und Verteilung von elektrischer und anderer Energie inkl. Daten und Telekommunikationsnetze aller Art errichten, betreiben, pachten und veräussern. Die Gesellschaft kann die Interessen der Axpo Holding AG und des gesamten Axpo-Konzerns wahren, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist. Die Gesellschaft kann Möglichkeiten der Finanzierung innerhalb des Axpo-Konzerns nutzen und dabei entgeltlich oder unentgeltlich anderen Gesellschaften des Axpo-Konzerns direkt oder indirekt Finanzierungen gewähren oder zu deren Gunsten Sicherheiten irgendwelcher Art stellen (Cash-Pooling). Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Immaterialgüterrechte erwerben und verwalten und alle Geschäfte eingehen, Tätigkeiten ausüben und Verträge abschliessen, welche geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
Ergodata AG
Die Gesellschaft bezweckt die Planung und Entwicklung von Büroeinrichtungs-, Möblierungs- und Beleuchtungssystemen sowie den Handel mit Möbeln, Leuchten und sonstigen Einrichtungsgegenständen. Die Gesellschaft verwaltet die dafür erforderlichen Marken, Patente und Lizenzen und erbringt für ihre Verkaufspartnerunternehmen notwendige Dienstleistungen. Die Gesellschaft erbringt auch Dienstleistungen in den Bereichen Planung, Gestaltung, Konzeption, Umbau, Montage- und Logistikleistungen, wie insbesondere für Büros, Schulen, Gesundheitswesen, Gastronomie und Hotels. Die Gesellschaft kann alle mit der Erfüllung des Zwecks zusammenhängenden Geschäfte und Finanzgeschäfte tätigen, insbesondere Darlehen aufnehmen und gewähren, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Liegenschaften, andere dingliche Rechte und Immaterialgüter erwerben, halten und veräussern und alle kommerziellen, finanziellen oder anderen Geschäfte tätigen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären oder Muttergesellschaften sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen zu marktüblichen Konditionen oder ohne Entgelt gewähren und für die Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an Aktiven der Gesellschaft oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft, oder mittels Garantien jeder Art. Die Gesellschaft kann dabei unter Ausschluss ihrer eigenen Gewinnstrebigkeit die Interessen ihrer direkten oder indirekten Aktionäre wahren, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist.
Voilà! Space GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die Planung und Entwicklung von Büroeinrichtungs-, Möblierungs- und Beleuchtungssystemen sowie den Handel mit Möbeln, Leuchten und sonstigen Einrichtungsgegenständen. Die Gesellschaft verwaltet die dafür erforderlichen Marken, Patente und Lizenzen und erbringt für ihre Verkaufspartnerunternehmen notwendige Dienstleistungen. Die Gesellschaft erbringt auch Dienstleistungen in den Bereichen Planung, Gestaltung, Konzeption, Umbau, Montage- und Logistikleistungen, wie insbesondere für Büros, Schulen, Gesundheitswesen, Gastronomie und Hotels. Die Gesellschaft kann alle mit der Erfüllung des Zwecks zusammenhängenden Geschäfte und Finanzgeschäfte tätigen, insbesondere Darlehen aufnehmen und gewähren, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Liegenschaften, andere dingliche Rechte und lmmaterialgüter erwerben, halten und veräussern und alle kommerziellen, finanziellen oder anderen Geschäfte tätigen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären oder Muttergesellschaften sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen zu marktüblichen Konditionen oder ohne Entgelt gewähren und für die Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an Aktiven der Gesellschaft oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft, oder mittels Garantien jeder Art. Die Gesellschaft kann dabei unter Ausschluss ihrer eigenen Gewinnstrebigkeit die Interessen ihrer direkten oder indirekten Aktionäre wahren, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist.
Share Properties AG
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten und Veräussern von Liegenschaften und Grundstücken im In- und Ausland sowie den Erwerb, die Errichtung, die Finanzierung und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art im In- und Ausland. Sie bezweckt ferner den Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung und die Verwertung von Immaterialgüterrechten, insbesondere Marken und Patenten, im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Muttergesellschaften, ihren direkten oder indirekten Schwestergesellschaften sowie anderweitig mit der Gesellschaft direkt oder indirekt verbundenen Unternehmen Darlehen oder andere Finanzierungen zu marktüblichen Konditionen oder ohne Entgelt gewähren und für die Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an Aktiven der Gesellschaft oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft, oder mittels Garantien jedwelcher Art. Die Gesellschaft wahrt dabei unter Ausschluss ihrer eigenen Gewinnstrebigkeit die Interessen der gesamten Unternehmensgruppe, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist.
Kloster Frauenthal
Die Stiftung hat den Zweck, das Kloster Frauenthal im Gesamten zu übernehmen, dieses langfristig zu erhalten und durch Institutionen des römisch-katholischen Kultus nutzen zu lassen. Sie stellt Anlagen diesen Institutionen gemäss einer schriftlichen Vereinbarung zur Verfügung und kann für Personen sorgen, die diesen Institutionen angehören. Das heutige Grundeigentum ist in der Grundstückliste im Anhang 1 der Statuten angeführt. Insbesondere sorgt sie unentgeltlich für den Betrieb und den Unterhalt der Anlagen sowie für das Wohlergehen der Zisterzienserinnenabtei Frauenthal und aller Schwestern dieses Konvents. Vorübergehend sind andere Nutzungen als Ausnahme möglich. Solche Beschlüsse sind dem Bischof von Basel zur Stellungnahme und dem Vaterabt der Zisterzienserinnenabtei Frauenthal zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Stiftung kann zu diesem Zweck Vermögenswerte aller Art erwerben, verwalten und veräussern. Hinsichtlich von Grundstücken und Rechten an Grundstücken gilt jedoch: Sie kann solche erwerben, unterhalten, überbauen und verwalten sowie in Ausnahmefällen auch veräussern; die Klosteranlage (Teil des Grundstückes Nr. 1107 gemäss Plan im Anhang 2 der Statuten) darf jedoch nicht veräussert werden. Die Stiftung kann im Weiteren alle Massnahmen treffen, die zur Erreichung des Stiftungszweckes notwendig sind. Bei allen Handlungen sind zwingend die Bestimmungen des Codex Iuris Canonici und die Konstitutionen der Zisterzienserkongregation von Mehrerau sowie die Vereinbarungen mit der Zisterzienserinnenabtei Frauenthal zu beachten.
PrintAvia Aviation AG
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit und Verkauf von Airline Ground Handling-/Catering-Equipment, Handel mit und Vertrieb von Hard- und Software-Produkten für den gesamten Airline Check-In- und Backup-Bereich und deren Support, Vertretung von in- und ausländischen Fluggesellschaften gegenüber Dritten, Produktion von, Handel mit und Vertrieb von graphischen Erzeugnissen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland gewerbliche Liegenschaften erwerben, halten, verwalten, und veräussern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Immaterialgüterrechte erwerben, halten, lizenzieren und veräussern. Die Gesellschaft kann Finanzierungen jeglicher Art für eigene oder fremde Rechnung vornehmen und/oder in Anspruch nehmen und insbesondere Kredit- oder Sicherungsgeschäfte (einschliesslich Gewährung von Pfandrechten, Sicherungszessionen und -übereignungen, Garantien, Bürgschaften, Patronatserklärungen, Entschädigungsverpflichtungen und mit diesen Geschäften zusammenhängenden wirtschaftlichen Vorteilen), gegen Entgelt oder unentgeltlich, mit, zugunsten von und/oder in Bezug auf Verbindlichkeiten von direkten oder indirekten Aktionären, Tochter- und anderen verbundenen Gesellschaften eingehen, selbst wenn solche Finanzierungen, Kredit- oder Sicherungsgeschäfte im ausschliesslichen Interesse von direkten oder indirekten Aktionären und/oder verbundenen Gesellschaften liegen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und Massnahmen ergreifen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder mit diesem direkt oder indirekt zusammenhängen.
Autohilfe Nordwestschweiz AG
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Abschlepp- und Pannen-Dienstes für Motorfahrzeuge aller Art, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Mobilität sowie die Durchführung und Vermittlung von Fahrzeugtransporten und Überführungen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen und/oder anderen Finanzierungen, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann für ihre eigenen Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der vorgenannten Personen Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten, Abtretungen, fiduziarischen Übereignungen, Garantien jeglicher Art oder mittels Ausgleichsverpflichtungen, ob gegen Entgelt oder nicht, auch wenn solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien im ausschliesslichen Interesse von Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, oder von direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, liegen.
Glanz Immobilien GmbH
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, den Verkauf und die Verwaltung von Grundstücken und Liegenschaften. Sie kann als Bauherrin und/oder General- oder Totalunternehmerin auch Neu- oder Umbauten realisieren. Die Gesellschaft kann sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen direkt oder indirekt beteiligen. Die Gesellschaft kann (i) alle mit der Erfüllung des Zwecks zusammenhängenden Finanzgeschäfte tätigen, insbesondere Darlehen aufnehmen und gewährleisten, (ii) im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, (iii) Liegenschaften und andere dingliche Rechte im In- und Ausland erwerben, belasten, verwerten und veräussern, (iv) Immaterialgüterrechte, Lizenzen und Patente im In- und Ausland erwerben, belasten, verwerten und veräussern und (v) alle kommerziellen, finanzielle oder anderen Geschäfte tätigen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Gesellschaftern oder nahestehenden Personen oder Gesellschaften sowie anderweitig mit der Gesellschaft direkt oder indirekt verbundenen Unternehmen Darlehen oder andere Finanzierungen zu marktüblichen Konditionen, zu Vorzugskonditionen oder ohne Entgelt gewähren und für die Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an Aktiven der Gesellschaft oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien jedwelcher Art. Die Gesellschaft wahrt dabei unter Ausschluss ihrer eigenen Gewinnstrebigkeit die Interessen ihrer direkten und indirekten Gesellschafter und der nahestehenden Personen und Gesellschaften, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist.
DAO AG
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, von Beratungsdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen des Online-Handels, der Telekommunikation und der Zahlungsdienste, die Softwareentwicklung, den Handel mit digitalen Währungen sowie den Handel mit und den Vertrieb von Waren aller Art. Die Gesellschaft bezweckt ferner den Erwerb, das Halten oder die Verwaltung von Beteiligungen (direkte und indirekte) an Gesellschaften bzw. Unternehmungen aller Art sowie an anderen Vermögensrechten im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann dabei auf eigene oder auf fremde Rechnung handeln. Die Gesellschaft kann alle mit der Erfüllung des Zwecks zusammenhängenden Geschäfte und Finanzgeschäfte tätigen, insbesondere Darlehen aufnehmen und gewähren, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Liegenschaften, andere dingliche Rechte und Immaterialgüter erwerben, halten und veräussern und alle kommerziellen, finanziellen oder anderen Geschäfte tätigen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären oder Muttergesellschaften sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen zu marktüblichen Konditionen oder ohne Entgelt gewähren und für die Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an Aktiven der Gesellschaft oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft, oder mittels Garantien jeder Art. Die Gesellschaft kann dabei unter Ausschluss ihrer eigenen Gewinnstrebigkeit die Interessen ihrer direkten oder indirekten Aktionäre wahren, sowie dies nach zwingendem Recht zulässig ist.
Zusatzkasse der Orior Gruppe
1. Die Stiftung bezweckt die Vorsorge, namentlich die berufliche Vorsorge, zugunsten des Personals der Tochter- oder Schwestergesellschaften der Orior AG, insbesondere die Vorsorge zugunsten des Kaders dieser Gesellschaften. 2. Der Anschluss des Kaders einer Tochter- oder Schwestergesellschaft wird vom Stiftungsrat beschlossen; die vorherige Zustimmung der Tochter- oder Schwestergesellschaft wird ausdrücklich vorbehalten. 3. Die Stiftung gewährt Alters-, Todesfall- und Invaliditätsleistungen. Bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder materiellen Schwierigkeiten kann sie auch Zusatz- und Hilfeleistungen erbringen. 4. Die Stiftung kann reglementierte Vorsorgepläne jeder Art finanzieren. Sie kann auch die Vorsorgebeiträge der übrigen Vorsorgeeinrichtungen der Orior AG finanzieren. 5. Im Rahmen des oben genannten Zwecks kann der Stiftungsrat ein oder mehrere Vorsorgereglemente erlassen, in denen insbesondere die Aufnahmebedingungen, die Leistungen an die Destinatäre, die Beiträge des Kaders und - unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Orior AG und der angeschlossenen Unternehmen - die Beiträge der angeschlossenen Unternehmen festgelegt werden. Die Stiftung muss ein Anlagereglement und ein Reglement über die Bildung und Verwaltung der versicherungstechnischen Passiven erlassen. Diese Reglemente und ihre allfälligen Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. 6. Die Stiftung kann auch individuelle oder kollektive Versicherungsverträge abschliessen oder sich an der Finanzierung bestehender Verträge beteiligen. Die Stiftung ist zwingend Versicherungsnehmerin und Begünstigte der Versicherungsverträge, an deren Finanzierung sie sich beteiligt. 7. Die Stiftung muss ein Teilliquidationsreglement erlassen, das der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde unterliegt.
Helvetica Group AG
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere im Immobilien-, Immobilienfonds- sowie Finanz- und Assel-Management-Bereich. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immobilien im In- und Ausland erwerben, halten, bewirtschaften, entwickeln und veräussern. Die Gesellschaft kann Dienstleistungen für verbundene Unternehmen sowie für Dritte erbringen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und Massnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Finanzierungen jeglicher Art für eigene oder fremde Rechnung vornehmen und/oder in Anspruch nehmen, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen, und insbesondere Kredit- oder Sicherungsgeschäfte (einschliesslich Gewährung von Pfandrechten, Sicherungszessionen und -übereignungen, Garantien, Bürgschaften, Patronatserklärungen, Entschädigungsverpflichtungen und mit diesen Geschäften zusammenhängende wirtschaftliche Vorteile), gegen Entgelt oder unentgeltlich, mit, zugunsten von und/oder in Bezug auf Verbindlichkeiten von direkten oder indirekten Aktionären, Tochter- und anderen verbundenen Unternehmen eingehen, selbst wenn solche Finanzierungen, Kredit- oder Sicherungsgeschäfte im ausschliesslichen Interesse von direkten oder indirekten Aktionären, Tochter- und/oder anderen verbundenen Unternehmen liegen, soweit und sofern dies mit dem zwingenden Recht, insbesondere den Vorschriften über den Kapitalerhalt und die Pflichten der Organe, vereinbar ist.
Büro Schoch Werkhaus AG
Die Gesellschaft bezweckt die Planung und Entwicklung von Büroeinrichtungs-, Möblierungs- und Beleuchtungssystemen sowie den Handel mit Möbeln, Präsentationsmitteln, audiovisuellen Geräten, Leuchten und sonstigen Einrichtungsgegenständen und ihre Komponenten. Die Gesellschaft verwaltet die dafür erforderlichen Marken, Patente und Lizenzen und erbringt für ihre Verkaufspartnerunternehmen notwendige Dienstleistungen. Die Gesellschaft erbringt auch Dienstleistungen in den Bereichen Planung, Gestaltung, Konzeption, Umbau, Umzugs-, Bau- und Projektmanagement, Innenarchitektur und Gestaltung, Montage- und Logistikleistungen, wie insbesondere für Büros, Schulen, Gesundheitswesen, Gastronomie und Hotels. Die Gesellschaft kann alle mit der Erfüllung des Zwecks zusammenhängenden Geschäfte und Finanzgeschäfte tätigen, insbesondere Darlehen aufnehmen und gewähren, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen, Liegenschaften, andere dingliche Rechte und Immaterialgüter erwerben, halten und veräussern und alle kommerziellen, finanziellen oder anderen Geschäfte tätigen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären oder Muttergesellschaften sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen zu marktüblichen Konditionen oder ohne Entgelt gewähren und für die Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an Aktiven der Gesellschaft oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft, oder mittels Garantien jeder Art. Die Gesellschaft kann dabei unter Ausschluss ihrer eigenen Gewinnstrebigkeit die Interessen ihrer direkten oder indirekten Aktionäre wahren, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist.
TI TRADING AG
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Waren aller Art, insbesondere den Handel und die Vermarktung von Energie-Leitungstürmen, Antennen, Pipelines, Energiefabrikationsanlagen, Schaltanlagen sowie die Verfolgung verschiedener in diesem Zusammenhang stehenden Projekte im In- und Ausland. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen erbringen, insbesondere auch in den vorerwähnten Bereichen. Sie kann im In- und Ausland Beteiligungen an Unternehmen aller Art erwerben, finanzieren, veräussern und verwalten sowie Tochtergesellschaften errichten und Zweigniederlassungen gründen. Darüber hinaus kann sie alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Erreichung der vorgenannten Zwecke zu fördern oder die damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann ausserdem Grundstücke, Immaterialgüterrechte, Lizenzen und Patente im In- und Ausland erwerben, belasten, verwerten und verkaufen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären oder nahestehenden Personen und Gesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen zu marktüblichen Konditionen, zu Vorzugskonditionen oder ohne Entgelt gewähren, mit diesen Personen oder Gesellschaften Geschäfte jedwelcher Art zu marktüblichen Konditionen, zu Vorzugskonditionen oder ohne Entgelt abschliessen und für die Verbindlichkeiten dieser Personen oder Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an Aktiven der Gesellschaft, fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien jedwelcher Art, alles Vorstehende auch unter Eingehung von Klumpenrisiken. Die Gesellschaft wahrt dabei unter Ausschluss ihrer eigenen Gewinnstrebigkeit die Interessen ihrer direkten und indirekten Aktionäre und der nahestehenden Personen und Gesellschaften, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist.
guetgrund gmbh
Die Gesellschaft bietet betreute und begleitete sozialpädagogische Wohn- und Lebensformen an. Sie kann fachliche Unterstützung sowie Beratungen erbringen. Ihre Tätigkeit ist ausschliesslich und unwiderruflich gemeinnützig und dient hauptsächlich der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Bereich der sozialen Arbeit. Die Mittel der Gesellschaft sind ausschliesslich und unwiderruflich für diesen gemeinnützigen Zweck zu verwenden. Eine Ausschüttung von Gewinnen oder sonstigen Vermögensvorteilen an die Gesellschafter ist ausgeschlossen. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft ist das nach Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten verbleibende Gesellschaftsvermögen wie folgt zu verwenden: a) Das einbezahlte Stammkapital ist den Gesellschaftern höchstens zum Nominalwert zurückzuerstatten, sofern und soweit das Eigenkapital der Gesellschaft dies zulässt. b) Verluste, Wertberichtigungen oder sonstige Eigenkapitalminderungen, insbesondere infolge nicht anrechenbarer Steuern, negativer Schwankungsfonds oder anderer Aufwandsüberschüsse, sind vor einer Rückzahlung des Stammkapitals vollständig mit dem Gesellschaftsvermögen zu verrechnen. Eine Rückzahlung des Stammkapitals erfolgt somit nur im Umfang des nach Verlustrechnung verbleibenden Eigenkapitals. c) Über die Rückzahlung des Stammkapitals gemäss lit. a) hinausgehende Liquidationserlöse dürfen unter keinen Umständen an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. d) Ein allfälliger Liquidationsüberschuss ist zwingend und unwiderruflich einer Organisation zuzuwenden, welche einen gleichen oder ähnlichen gemeinnützigen Zweck verfolgt wie die vorliegende Gesellschaft. Die vorstehenden Bestimmungen über die gemeinnützige Zweckbindung, die Verwendung der Mittel sowie die Vermögensbindung im Liquidationsfall sind unabänderlich. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, sowie alle Gesc
Stiftung Hausgemeinschaft Ursellen
Die Stiftung verwaltet, nutzt und verfügt über das Vermögen, welches ihr von den Stiftern und von allfälligen Dritten erbrechtlich zufliesst. Sie wird erst aktiv, wenn geerbtes Vermögen zugeflossen ist. Die Stiftung bezweckt in erster Linie die Erhaltung der Liegenschaft Leimgrubenstrasse 51 in Konolfingen, welche ihr erbrechtlich zufliessen wird, inkl. Umschwung, d.h. namentlich des zugehörigen von «Bioterra» zertifizierten, vielfältigen Gartens. Durch Einbringung in die Stiftung wird diese Liegenschaft der Grundstückspekulation entzogen. Ein Neubau des Hauses kann nur aus zwingenden Gründen erfolgen und muss ökologischen Ansprüchen und der landschaftlichen Eigenart entsprechen. Der Garten muss biologisch bewirtschaftet werden und soll eine möglichst grosse ökologische Vielfalt aufweisen. Die Stiftung bezweckt in zweiter Linie die Förderung, Finanzierung und Begleitung von ökologischen Projekten und Institutionen im Raum Konolfingen und Umgebung. Insbesondere sind vorgesehen die Förderung der Biodiversität, der ökologischen Landwirtschaft sowie der Baum- und Heckenpflanzungen, naturnahe Gärten, Vernetzung von Biotopen und dgl. mehr. Dem überlebenden Stifter / der überlebenden Stifterin wird ein Bleiberecht (Wohnrecht) im Haus an der Leimgrubenstrasse 51 in Konolfingen eingeräumt. Im Übrigen wird diese Liegenschaft an Bewohner vermietet, welche bereit sind, dem Stiftungszweck zu dienen. Der Stiftungsrat stellt hierzu ein Reglement auf. Die Stiftung kann Grundstücke erwerben, überbauen oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Mitant AG
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten oder die Verwaltung von Beteiligungen (direkte und indirekte) an Gesellschaften bzw. Unternehmungen aller Art sowie anderen Vermögensrechten im In- und Ausland, im Besonderen im Bereich von Stahltürmen, dazugehörigen Zubehörteilen, Metallverzinkung und -bau. Die Gesellschaft kann dabei auf eigene oder auf fremde Rechnung handeln. Die Gesellschaft kann (i) alle mit der Erfüllung des Zwecks zusammenhängenden Finanzgeschäfte tätigen, (ii) Darlehen von Dritten und nahestehenden Personen und Gesellschaften aufnehmen und an Dritte und nahestehende Personen und Gesellschaften gewähren, (iii) im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, (iv) Liegenschaften, andere dingliche Rechte und Immaterialgüter im In- und Ausland erwerben, halten und veräussern und (v) alle kommerziellen, finanziellen oder anderen Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit den Zwecken der Gesellschaft in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären oder nahestehenden Personen und Gesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen zu marktüblichen Konditionen, zu Vorzugskonditionen oder ohne Entgelt gewähren, mit diesen Personen oder Gesellschaften Geschäfte jedwelcher Art zu marktüblichen Konditionen, zu Vorzugskonditionen oder ohne Entgelt abschliessen und für die Verbindlichkeiten dieser Personen oder Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an Aktiven der Gesellschaft, fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien jedwelcher Art, alles Vorstehende auch unter Eingehung von Klumpenrisiken. Die Gesellschaft wahrt dabei unter Ausschluss ihrer eigenen Gewinnstrebigkeit die Interessen ihrer direkten und indirekten Aktionäre und der nahestehenden Personen und Gesellschaften, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist.
Benteler Rothrist AG in Liquidation
Die Gesellschaft bezweckt die Fabrikation und den Handel mit Rohren und anderen Profilen aus Stahl oder anderen Rohstoffen, wobei die wesentlichen Funktionen der Unternehmensführung und vor allem des Verkaufs in und von der Schweiz aus erfolgen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Vertretungen übernehmen und alle Geschäfte eingehen, die den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt fördern. Sie kann sich auch an anderen Unternehmungen beteiligen, Darlehen aufnehmen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft darf Leistungen im Interesse anderer Konzerngesellschaften erbringen und Verträge zur Finanzierung von Konzerngesellschaften abschliessen, einschliesslich Darlehensverträge und Sicherungsgeschäfte, dies auch ohne angemessene Gegenleistung, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist. Die Gesellschaft kann Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Gesellschaftern oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen und/oder anderen Finanzierungen, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen, ob gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann für ihre eigenen Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der vorgenannten Personen Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten, Abtretungen, fiduziarischen Übereignungen, Garantien jeglicher Art oder mittels Ausgleichsverpflichtungen, ob gegen Entgelt oder nicht, auch wenn solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien im ausschliesslichen Interesse von Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, oder von direkten oder indirekten Gesellschaftern oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, liegen.
AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute
Der Verein, AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs-und Facility Fachleute und Kundenhandwerker ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern welche Dienstleistungen in Kleinvolumen oder zeitliche begrenzte Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen. Auch als sogenannt freie Mitarbeiter werden die Dienstleistenden arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft und werden von der Gemeinschaft vertraglich angestellt. Damit ihre Leistungen korrekt abgerechnet-, Sozialversicherungen vollumfänglich bezahlt werden und eine einzige Lohnabrechnung pro Monat vorhanden ist, auch wenn Dienstleistungen an verschiedensten Orten, d.h. für verschiedene Mitglieder erbracht wurden. Wir beziehen uns auf folgende Gruppen: Reinigungskräfte, Facility-Fachkräfte, allgemeine Dienstleistende rund um Haus und Garten, sowie Kundenhandwerker. Auch können Handwerkstätigkeiten im Sinne von Aushilfsaufträgen von Mitgliedern in den genannten Bereichen eingeschlossen sein. Auch sollen die Dienstleistenden damit auf ein regelmässiges Pensum zählen können und einen einzigen Ansprechpartner für die administrative Abwicklung ihres Lohnes haben. Jeder Dienstleistungsnutzer ist zwingend Mitglied der Arbeitgebergemeinschaft und trägt somit die Verantwortung für die Lohnzahlungen seiner Angestellten für die vertraglich vereinbarten Stunden. Es dürfen explizit keine Arbeitskräfte vermittelt werden. Neue Mitglieder des Vereins werden zur Hauptsache durch die Dienstleistenden geworben. Ein weiteres Ziel des Vereins ist das Umweltbewusstsein in diesen Arbeitsprozessen zu fördern: Von den Dienstleistenden wird eine energiebewusste und umweltfreundliche Haltung verlangt. Die Dienstleistenden werden diesbezüglich orientiert und profund eingearbeitet. Bevorzugt werden umweltverträgliche, antiallergene Reinigungsmittel, Gartenhilfsstoffe und andere anzuwendende Produkte. Der Verein kann reine Payrolling- Dienste für Mitglieder anbieten. Der Verein kann Beratungen und Support in administrativen Belangen sowie M
Stiftung Krankenpflege Sursee
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von bedürftigen Personen und Institutionen in der Region Sursee Plus bei Leistungen im Gesundheitswesen. Die Stiftung bezweckt insbesondere die Finanzierung und Kostenübernahme in folgenden Bereichen: Entlastungsdienste und/oder Unterstützungsangebote für Familienangehörige (z.B. Haushaltshilfen, Erholungsaufenthalte); Nicht von Dritten gedeckte Kosten von Spitalaufenthalten; Kur-, Reha- oder Erholungsaufenthalte in dafür vorgesehenen Institutionen; Zahn- und kieferorthopädische Behandlungen; Ambulante und/oder palliative Pflege und Betreuung; Freizeitgestaltung für Patienten/innen, deren Betreuung und/oder Schulung von Gesundheitspersonal; Gesundheitsförderung und Prävention sowie Leistung von Beiträgen in diesen Bereichen an Institutionen. Die Stiftung kann, im Sinne ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung, insbesondere die Pflege- und Betreuungs-Institutionen Seeblick in Sursee und die Pflegeabteilung des Alterszentrums St. Martin Sursee, unterstützen, namentlich durch Beiträge an Anschaffungen oder die Finanzierung von Anschaffungen, die dem Betrieb dieser Institute, der Freizeitgestaltung der Patientinnen und Patienten, der Betreuung der Patientinnen und Patienten und der Schulung des Personals förderlich sind. Die anspruchsberechtigten Personen und Institutionen müssen ihren Wohnsitz oder Sitz in der Region Sursee Plus haben. Vorbehalten bleiben Leistungen an Institutionen, welche nicht zwingend in der Region Sursee Plus ansässig sein müssen, wobei jedoch die Personen, deren Aufenthalt finanziert werden kann, in der Region Sursee Plus Wohnsitz haben müssen. Die Region Sursee Plus deckt aktuell die Gemeinden Geuensee, Knutwil, Mauensee, Oberkirch, Schenkon und die Stadt Sursee ab. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihres Zweckes auch Grundeigentum erwerben, veräussern und belasten sowie sich an Unternehmen beteiligen, die im Bereich des Stiftungszwecks tätig sind.
Pangea
a) Der Verein inspiriert sich in der als Neuer Humanismus oder Universalistischer Humanismus bekannten Denkströmung. Diese Denkströmung wird in den Werken des argentinischen Schriftstellers und Denkers Silo sowie weiteren Autoren, die sich an diesen inspiriert haben, dargelegt. b) Der Verein Pangea bezweckt- den kulturellen Austausch sowie die Verbreitung der Kulturen unterschiedlicher Völker zu fördern. Dabei legt er den Schwerpunkt auf die gemeinsamen Elemente, die in diesen Kulturen zu allen Zeiten gegenwärtig waren. - die Förderung des Verständnisses, der Zuneigung und der Toleranz unter den Menschen.- die Förderung einer vielfältigen Gesellschaft ohne Diskriminierung und Gewalt, in der die kulturellen Unterschiede bejaht werden und im gemeinsamen Ideal einer universellen menschlichen Nation zusammenfliessen.- die Förderung und Verbreitung des Neuen Humanismus c) Der Verein ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. a) Der Verein verfolgt seinen Zweck durch die Produktion und Verbreitung von Büchern, Schriften, audio-visuellen Materialien und Filmen sowie durch die Organisation von Konferenzen, Vorträgen und anderen öffentlichen Veranstaltungen. b) Der Verein betreibt einen Verlag mit dem Namen Edition Pangea. Der Erlös der durch diesen Verlag vertriebenen Bücher sowie audio-visuellen Materialien muss zwingend dem Vereinszweck zu gute kommen, insbesondere unter Beachtung des Artikels 2.c (Gemeinnützigkeit). Schwerpunkte der Verbreitung der verlegten Erzeugnisse sind die Schweiz, Deutschland und Österreich. Der Vereinsverlag unterhält Vertretungen in Zürich, Berlin und Wien. Vertreter von Edition Pangea müssen Vereinsmitglieder sein und erhalten für ihre Tätigkeit weder finanzielle noch materielle Entschädigungen. c) Pangea strebt eine Zusammenarbeit mit allen Organisationen und Institutionen an, welche sich den Idealen der Gewaltfreiheit und Nichtdiskriminierung verpflichten. d) Pangea unterstützt die Schaffung von offenen Räumen und multikulturellen Zentren,
InHa! Innovationsstiftung HACO
Die Stiftung bezweckt die a) Förderung von Innovationen (Produkt- und Vertriebsinnovationen) resp. von Aktivitäten zur Erschliessung von neuen Geschäftsfeldern, welche einen potentiellen direkten oder indirekten Nutzen für die HACO Gruppe in der Zukunft haben, bzw. haben könnten. b) Schaffung eines Instruments zur nachhaltigen Standortsicherung der HACO Gruppe mit Hauptsitz in der Schweiz. c) Schaffung und Unterstützung eines vom operativen Geschäft der HACO Gruppe unabhängigen Instruments, mit welchem Innovationen und Aktivitäten im Food-Bereich in verschiedenen Formen finanziell bzw. materiell unterstützt werden können. Insbesondere: Ergründung von neuen Produktideen/-konzepten, Technologien und Aktivitätsfeldern, welche noch keine kommerzielle Reife erzielt haben resp. für welche eine solche noch nicht zwingend absehbar ist. Gezielte Unterstützung von Entwicklungsplattformen zur Förderung von Innovationen: mit dem Potenzial zur Steigerung des Know-hows in der HACO Gruppe; mit dem Potenzial für eine spätere Erbringung von operativen Leistungen resp. für deren kommerzielle Auswertung. Unterstützung und Begleitung von Start-Ups mit dem Ziel, deren Aktivitäten zu einem späteren Zeitpunkt in einer zu bestimmenden Form in die HACO Gruppe zu integrieren. Förderung von Plattformen, welche sich mit Themen im Grundsatz auseinander setzen, welche für die mittelfristige Zukunft der HACO Gruppe relevant sind bzw. sein können, ohne dass dafür ein unmittelbarer kommerzieller Nutzen für die HACO Gruppe entsteht. Unterstützung von Formaten, welche die Umsetzung von Innovationen beschleunigen, in dieser Phase jedoch nichts mit der Geschäftstätigkeit der HACO Gruppe zu tun haben. Förderung von Plattformen und/oder Strukturen, welche für die lnnovationstätigkeit der HACO Gruppe generell von Nutzen sind bzw. sein können. Die Stiftung kann in allen Gebieten der Schweiz sowie im Ausland tätig sein.