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63 Swiss companies – data from the commercial register, verified profiles first.

FG

fly&kite GmbH

· Schleinikon ZH

Die Gesellschaft bezweckt die Durchführung von Gleitschirm- und Kite-Reisen sowie das Unterrichten und die Schulung in den Bereichen Gleitschirm- und Kite-Sport. Zudem bezweckt sie die Durchführung von Outdooraktivitäten und das Anbieten von Dienstleistungen in den Bereichen Fotografie und Video. Ferner bezweckt sie die Beratung von natürlichen und juristischen Personen im Bereich strategischer und operativer Fragestellungen, die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang im In- und Ausland und den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

KK

Katholische Kirchenstiftung St. Paulus, Dielsdorf

· Dielsdorf ZH

Die Stiftung bezweckt, der römisch-katholischen Kirche die Ausübung des Gottesdienstes und der Seelsorge im Gebiet der Zürcherischen Gemeinden Dielsdorf, Regensberg, Bachs, Steinmaur, Schöfflisdorf, Oberweningen, Schleinikon, Niederweningen, Buchs, Boppelsen, Otelfingen und den römisch-katholischen Einwohnern dieser Gemeinden die Erfüllung ihrer kirchlich-religiösen Pflichten zu ermöglichen durch: 1. die Uebernahme zu Eigentum und den Unterhalt der sämtlichen Liegenschaften, welche dem Katholischen Stations-Verein Bülach zur Zeit im Gemeindebann Dielsdorf (ZH) gehören; 2. Errichtung bezw. Vollendung einer neuen St. Paulus-Kirche in Dielsdorf (ZH) und allfällig zugehöriger kirchlicher Zweckbauten; 3. die Beschaffung von Mitteln (CIC Can. 1496) und deren Verwaltung für die Ausübung des Kultus sowie für die Bedürfnisse der römisch-katholischen Religion und Seelsorge im Seelsorgsbezirk der vorerwähnten Zürcherischen Gemeinden. Wird durch die zuständigen kirchlichen Oberbehörden im Gebiete, das in Abs. 1 hiervor umschrieben ist ein Pfarrvikariat oder eine selbständige Pfarrei zu St. Paulus errichtet, so bezieht sich der Stiftungszweck auf den entsprechenden Aufgabenkreis des kirchlich umschriebenen Pfarrvikariates bezw. der Pfarrei.

HF

Humanity First Switzerland

· Schleinikon ZH

Der Verein verfolgt ausschliesslich und unwiderruflich gemeinnützige Zwecke. Der Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Dies wird insbesondere dadurch verwirklicht: a) dass Menschen, die Opfer von kriegerischen Auseinandersetzungen Vertreibung, Überfällen, Verfolgung, sonstiger Gewalt, Epidemien, Hungersnot oder Naturkatastrophen geworden sind, vom Verein 1. Nahrungsmittel, Bekleidung, Unterkünfte und finanzielle Zuwendungen erhalten; 2. medizinische Versorgung und juristische Unterstützung sowie eine Ausbildung erhalten; 3. Hilfe bei der Beseitigung von Schäden an ihren Unterkünften und Arbeitsmitteln sowie bei der Herstellung für eine menschenwürdige Existenz erforderlichen Lebensverhältnisse erhalten; b) dass mildtätige Organisationen und Einrichtungen im Ausland und vor Ort durch persönliche und/oder finanzielle Leistungen beim Aufbau sowie bei der Instandhaltung und Ausstattung von Krankenhäusern, Schulen, sonstigen Bildungseinrichtungen und anderen sozialen Einrichtungen unterstützt werden, sofern eine dem Vereinszweck entsprechende Verwendung der Unterstützungsleistungen durch den Verein kontrolliert werden kann oder die Empfänger einen Status haben, der ihre Unterstützung ermöglicht, ohne dass dadurch die Steuerbegünstigung des Vereins gefährdet wird. Bei der Unterstützung der mildtätigen Organisationen und Einrichtungen im Ausland wird der Verein in erster Linie mit staatlichen Stellen sowie zwischenstaatlichen und übernationalen Hilfsorganisationen zusammenarbeiten und sich nach Möglichkeit und bei Verdachtsmomenten durch Rückfragen bei den diplomatischen Vertretungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den betreffenden Ländern vergewissern, dass gegen die Tätigkeit der unterstützten Organisationen und Einrichtungen keine Bedenken bestehen.

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