Unternehmensverzeichnis
392 Schweizer Unternehmen – Daten aus dem Handelsregister, verifizierte Profile zuerst.
NYANUM Holding AG
Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Ausübung von Holding- und Investmenttätigkeiten, insbesondere den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Finanzierung und die Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie von Vermögenswerten aller Art. Dazu gehören Wertschriften, Finanzinstrumente, immaterielle Rechte, Immobilien, Rohstoffe, Kunstobjekte und sonstige Anlagegüter, digitale Assets, tokenisierte und blockchainbasierte Werte sowie Technologien der Gegenwart und Zukunft, einschliesslich künstlicher Intelligenz, Robotik und autonomer Systeme. Sie kann eigenes Vermögen verwalten, Investitionen tätigen, Portfolios führen und Dividenden einziehen, ausschliesslich im Interesse der Gesellschaft und wirtschaftlich oder familiär verbundener Personen. Die Gesellschaft betreibt keine gewerbsmässige Vermögensverwaltung für Dritte im Sinne des Finanzinstitutsgesetzes; allfällige bewilligungspflichtige Tätigkeiten werden nur nach vorgängiger Einholung der erforderlichen Bewilligungen ausgeübt. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder diese übernehmen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder diesen fördern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum und andere dingliche Rechte erwerben, halten, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Darlehen aufnehmen oder gewähren sowie Garantien, Bürgschaften, Pfandrechte, Hypotheken und sonstige Sicherheiten für Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen oder Dritte eingehen oder bestellen.
Fondation Sonja Knapp
Die Stiftung bezweckt die Pflege, Erhaltung, Verbreitung und inhaltliche Vermittlung des künstlerischen Werkes von Sonja Knapp, insb. durch Inventarisierung und Aufbewahrung der von ihr geschaffenen Werke, Erstellen und Erhaltung eines Archivs, durch Initiierung und Unterstützung von Ausstellungsaktivitäten und Publikationen sowie durch die Gewährung von Leihgaben. Die Stiftung kann einzelne Werke, Gruppen oder den gesamten Bestand als Dauerleihgaben geeigneten Institutionen (Museen, Stiftungen etc.) überlassen, sofern diese Gewähr bieten, dass sie die Kunstwerke im Sinne des Stiftungszweckes verwenden. Der Stiftungsrat kann mit einstimmigem Beschluss Werke aus dem Bestand der Stiftung veräussern, sofern die Stifterin die entsprechenden Werke nicht als unverkäuflich bezeichnet hat. Die Stiftung bezweckt ausserdem die Förderung, Unterstützung und Anerkennung schöpferischer und wissenschaftlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kunst, Kultur, Bildung sowie der Forschungstätigkeit und Wissensvermittlung im Bereich der Naturwissenschaften sowie der bildenden Kunst und der Musik. Die Stiftung kann hierzu insbesondere Werke, Projekte und Veranstaltungen unterstützen und jede andere Tätigkeit ausüben, welche geeignet ist, die Schaffung, Pflege und inhaltliche Vermittlung von künstlerischem Schaffen im weitesten Sinne (einschliesslich bildender Kunst, Musik, Literatur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Architektur, etc.) zu fördern. Ebenso kann sie Bestrebungen zur Verbreitung und Verbesserung der Kunstvermittlung initiieren und unterstützen. Daneben kann die Stiftung auch den Dialog und den Wissensaustausch zwischen Künstlern und Kunstinteressierten fördern, beispielsweise durch die Schaffung und/oder Unterstützung des Betriebs eines künstlerischen Begegnungszentrums, von Ateliers, Aufführungs- und Ausstellungsräumlichkeiten. Die Stiftung kann Stipendien, Preise und Unterhaltsbeiträge entrichten, welche geeignet sind, den Stiftungszweck zu fördern. Die Stiftung kann Liegensch