Unternehmensverzeichnis

424 Schweizer Unternehmen – Daten aus dem Handelsregister, verifizierte Profile zuerst.

SA

Sefar AG

· Heiden AR

Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung und den Vertrieb von technischen Geweben aller Art, den Betrieb aller Hilfsindustrien und verwandter Industriezweige, die Errichtung oder Erwerbung, Pachtung und den Betrieb von Fabriken und Anlagen, welche zu den bezeichneten Zwecken dienlich sind. Die Gesellschaft kann ferner jeglichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit oder zur Unterstützung von Geschäften von anderen Gesellschaften der Sefar-Gruppe betreiben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann direkt oder indirekt an Konzernfinanzierungen teilnehmen, insbesondere kann sie Gruppengesellschaften Kredite gewähren oder für deren Verbindlichkeiten gegenüber Dritten Garantien, Bürgschaften oder andere Sicherheiten aller Art gewähren, auch

WA

Widhapf Advisory AG

· Heiden AR

Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Finanz- und damit verbundenen Dienstleistungen im In- und Ausland, insbesondere die Anlageberatung. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, vertraglichen und finanziellen Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Immaterialgüterrechte und Lizenzen jeder Art erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann überdies ihren direkten oder indirekten Aktionären und deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für die Verbindlichkeiten solcher Personen oder Konzerngesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich Garantien, Pfandrechte und fiduziarische Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft. Zudem kann sie mit Konzerngesellschaften Liquiditätsausgleiche/Nettoliquiditätszentralisierungen (Cash-Pooling), einschliesslich periodischer Saldoanpassungen (Balancing), betreiben oder sich daran beteiligen, und zwar ebenfalls ohne Gegenleistung, zu Vorzugskonditionen, zinslos, unter Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht der Gesellschaft und unter Übernahme von Klumpenrisiken.

SA

Suprexa AG

· Heiden AR

Die Gesellschaft bezweckt das Unterstützen und Begleiten von Unternehmen vor, während und nach der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit. Sie kann sich dazu vorübergehend oder dauerhaft an denselben beteiligen, im In- als auch im Ausland. Die Dienstleistungen und/oder Beteiligungen gegenüber Dritten ist grundsätzlich branchenunabhängig und ebenso unabhängig von der Form. Angestrebt als Klientel werden jedoch Unternehmen, Organisationen, Firmen, Interessensgemeinschaften und Private, welche ganzheitlich orientiert sind, eine ethische Grundhaltung im Leitbild verankert haben und mit oder für Menschen arbeiten. Die Dienstleistungen Suprexa AG finden in Form von Beratung, Schulungen, Konzeptarbeiten, Trainings, Coachings und generellen Unterstützungen in Ethik und Philosophie statt. Die Firma engagiert sich des weitern als Begleiter und Berater in der Unternehmens- und Organisationsentwicklung, Strategieberatung, Projektmanagement auf Zeit und in der Entwicklung von Informationsmanagementkonzepten, Konzeptarbeiten, Trainings, Coachings. Zu den Instrumenten der Organisations- und Persönlichkeitsentwicklung gehören auch das Pflegen von gesundheitlichen Konzepten und ganzheitlichen Trainings in Form von kontemplativen Übungen sowie das Praktizieren der Kampfkünste. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Sie kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Weiter kann sie alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Eingeschlossen der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Liegenschaften, der Handel mit Waren aller Art, die Verwertung von Patenten und Lizenzen.

WS

Wohlfahrtsfonds Sefar AG

· Heiden AR

Die Stiftung bezweckt: a) Die Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihrer Hinterbliebenen (Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen) im Rahmen der in Art. 89a Abs. 8 ZGB vorgesehenen Wohlfahrtsleistungen. b) Sie kann insbesondere Leistungen erbringen zur Abdeckung der wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie zur Unterstützung bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention. Zudem können auch Leistungen im Rahmen von Restrukturierungen, Sozialplänen und Massenentlassungen wie Abgangsentschädigungen, Verlängerungen der Kündigungsfrist, Umschulungen, Weiterbildungen oder Outplacement-Massnahmen erbracht werden. c) Sie kann ferner Beiträge an andere Personalvorsorgeeinrichtungen leisten, denen das Personal der Stifterfirma oder von damit wirtschaftlich verbundenen Unternehmen angeschlossen ist, aus Beitragsreserven, welche von vorgängig geäufnet werden müssen und welche in der Stiftungsrechnung gesondert ausgewiesen werden müssen. Die Leistungen des Wohlfahrtsfonds sind Ermessensleistungen. Der Stiftungsrat entscheidet über Art und Umfang der Leistungen nach pflichtgemässem Ermessen und unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Angemessenheit, Verhältnismässigkeit und des Willkürverbots. Ein individueller Rechtsanspruch besteht nicht. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Firma oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen rechtlich verpflichtet sind, oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, usw.). Die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Zustimmung des Verwaltungsrates der Stifterfirma bedarf und die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis

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