Répertoire des entreprises
2'977 entreprises suisses – données du registre du commerce, profils vérifiés en premier.
Patronaler Wohlfahrtsfonds Schaefer AG
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmenden der Stifterin bzw. der mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmen sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Darunter fallen insbesondere Leistungen zur Behebung einer Unterdeckung oder Sanierung der Pensionskasse, sofern die Pensionskasse denselben Destinatärkreis hat wie die Stiftung. Der Stiftungszweck umfasst auch die Unterstützung der Arbeitnehmenden und deren Hinterbliebenen der angeschlossenen Unternehmen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Alter, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Ebenfalls Zweck der Stiftung ist die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmenden. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Dies kann insbesondere erfüllt werden durch Arbeitgeberbeiträge gemäss Art. 331 Abs. 3 OR aus hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Mitteln. Der Nebenzweck der Stiftung besteht darin, Unterstützungsleistungen in Not- und Härtefällen zu erbringen wie zum Beispiel Outplacement-Leistungen oder Umschulung bei Stellenverlust, die Abfederung von Sozialplänen sowie ferner Zuschüsse an die Kosten eines IV-Rentners für behindertengerechte bauliche Massnahmen oder an die Pflegeheimkosten eines langjährigen Rentners unter besonderen Umständen, die (teilweise) Übernahme von Zahnarztrechnungen oder kieferorthopädischen Behandlungen, Hörgerätekosten oder Augenoperationen, befristete freiwillige Unterstützung eines kranken Arbeitnehmers nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht bei guter vertrauensärztlicher Prognose zur Rückkehr an den Arbeitsplatz. Der Stiftungsrat hat im Einzelfall zu prüfen, ob ein Not- oder Härtefall vorliegt. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbe
Patronaler Wohlfahrtsfonds Max Schweizer AG
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmenden der Stifterin bzw. der mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmen sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Darunter fallen insbesondere Leistungen zur Behebung einer Unterdeckung oder Sanierung der Pensionskasse, sofern die Pensionskasse denselben Destinatärkreis hat wie die Stiftung. Der Stiftungszweck umfasst auch die Unterstützung der Arbeitnehmenden und deren Hinterbliebenen der angeschlossenen Unternehmen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Alter, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Ebenfalls Zweck der Stiftung ist die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmenden. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Dies kann insbesondere erfüllt werden durch Arbeitgeberbeiträge gemäss Art. 331 Abs. 3 OR aus hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Mitteln. Der Nebenzweck der Stiftung besteht darin, Unterstützungsleistungen in Not- und Härtefällen zu erbringen wie zum Beispiel Outplacement-Leistungen oder Umschulung bei Stellenverlust, die Abfederung von Sozialplänen sowie ferner Zuschüsse an die Kosten eines IV-Rentners für behindertengerechte bauliche Massnahmen oder an die Pflegeheimkosten eines langjährigen Rentners unter besonderen Umständen, die (teilweise) Übernahme von Zahnarztrechnungen oder kieferorthopädischen Behandlungen, Hörgerätekosten oder Augenoperationen, befristete freiwillige Unterstützung eines kranken Arbeitnehmers nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht bei guter vertrauensärztlicher Prognose zur Rückkehr an den Arbeitsplatz. Der Stiftungsrat hat im Einzelfall zu prüfen, ob ein Not- oder Härtefall vorliegt. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbe
Swiss Centre for International Humanitarian Law
Der Hauptzweck des Swiss Center for International Humanitarian Law (SCIHL) ist die Förderung des humanitären Völkerrechts. Zur Verfolgung dieses Ziels organisiert das SCIHL Veranstaltungen sowie Aktivitäten von praktischem und multidisziplinärem Charakter durch, insbesondere: a) Organisation von Lehrveranstaltungen, Schulungen und Weiterbildungen in den Bereichen: humanitäres Völkerrecht; Menschenrechte; Flüchtlingsrecht und sämtliche damit zusammenhängende Themen; b) Förderung des Dialogs im Hinblick auf eine erhöhte Akzeptanz und verbesserte Umsetzung der Gesetze in der in Absatz a) genannten Rechtsbereichen; c) Organisation internationaler Konferenzen, Tagungen und Seminare mit Bezug auf die in Absatz a) genannten Rechtsgebiete; d) Förderung der Diskussion und des Austauschs zwischen Forschung und Praxis; e) Durchführung von Forschungsaktivitäten in den in Absatz a) genannten Themenbereichen; f) Aufrechterhaltung und Pflegen einer engen Zusammenarbeit mit Regierungen, internationalen Organisationen, akademischen Gremien sowie anderen öffentlichen oder privaten Institutionen, welche sich mit humanitären Fragen befassen, insbesondere die Institutionen des Internationalen Roten Kreuzes und der Roten Halbmondbewegung; g) Erteilen Stipendien und Auszeichnungen für die Forschung; h) Förderung der Veröffentlichung von Büchern und Zeitschriften, sowie der Herstellung von elektronischen Materialien in den in Absatz a) genannten Themenbereiche; i) Zusammenstellung einer Sammlung relevanter Literatur und Dokumentation. Darüber hinaus organisiert und unterstützt das SCIHL Initiativen, welche die öffentliche Meinung zugunsten einer grösseren Verbreitung des Wissens und einer effizienteren Anwendung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Grundsätze beeinflussen sollen. Alle Aktivitäten des SCIHL können in Zusammenarbeit mit anderen gleichgesinnten Institutionen durchgeführt werden. Das Institut kann keine anderen Tätigkeiten als die in diesem Zweckbeschrieb genannten
Recipomat GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, den Betrieb und Vertrieb von Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen im kulinarischen Bereich, insbesondere Plattformen zur Erfassung, Verwaltung, Kombination und zum Teilen von Rezepten mithilfe von Informationstechnologie und künstlicher Intelligenz sowie die Monetarisierung, Analyse und Vermarktung der damit verbundenen Daten und Werbeflächen. Die Gesellschaft kann alle Tätigkeiten vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern oder zu ergänzen, einschliesslich des Erwerbs, der Verwaltung und der Verwertung von geistigem Eigentum, des Abschlusses von Lizenzverträgen sowie der Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungen im vorerwähnten Zusammenhang. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und jede Art von Unternehmen erwerben, halten, veräussern oder finanzieren. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen oder anderen Tätigkeiten ausüben, welche direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen, und alle Massnahmen ergreifen, die den Gesellschaftszweck angemessen zu fördern scheinen oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Gesellschaftern oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen und/oder anderen Finanzierungen. Die Gesellschaft kann für ihre eigenen Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der vorgenannten Personen Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten, Abtretungen, fiduziarischen Übereignungen, Garantien jeglicher Art oder mittels Ausgleichsverpflichtungen, ob gegen Entgelt oder nicht, auch wenn solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien im ausschlies
Hawthorn AG
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten oder die Verwaltung von Beteiligungen (direkte und indirekte) an Gesellschaften bzw. Unternehmen aller Art sowie anderen Vermögensrechten im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann dabei auf eigene oder auf fremde Rechnung halten. Die Gesellschaft verwaltet überdies das eigene Vermögen und kann auf eigene Rechnung Anlagen und Börsengeschäfte tätigen. Die Gesellschaft kann (i) alle mit der Erfüllung des Zwecks zusammenhängenden Finanzgeschäfte tätigen, insbesondere Darlehen aufnehmen und gewährleisten, (ii) im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, (iii) Liegenschaften und andere dingliche Rechte im In- und Ausland erwerben, belasten, verwerten und veräussern, (iv) Immaterialgüterrechte, Lizenzen und Patente im In- und Ausland erwerben, belasten, verwerten und veräussern und (v) alle kommerziellen, finanzielle oder anderen Geschäfte tätigen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Liegenschaften im Inland zu erwerben, mit Ausnahme des Erwerbs einer Liegenschaft als ständige Betriebsstätte für das eigene Gewerbe der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären oder nahestehenden Personen und Gesellschaften sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen zu marktüblichen Konditionen, zu Vorzugskonditionen oder ohne Entgelt gewähren, mit diesen Personen oder Gesellschaften Geschäfte jedwelcher Art zu marktüblichen Konditionen, zu Vorzugskonditionen oder ohne Entgelt abschliessen und für die Verbindlichkeiten dieser Personen oder Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an Aktiven der Gesellschaft oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft, oder mittels Garantien jedwelcher Art, alles Vorstehende auch unter Eingehung von Klumpenrisiken. Die Gesellschaft wahrt dabei unter Ausschluss ihrer eigenen G
Energy Investment Partners - EIP AG
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen als Vermögensverwalter im Sinne von Art. 24 Abs. 2 lit. A (Ziff. 1 oder 2) des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG) von Kollektivanlagen, im Energiesektor für professionelle und institutionelle Kunden im schweizerischen und ausländischen Markt; die Erbringung von Kommissions-, Treuhand-, Vermittlungs- und Finanzierungsgeschäften; die Führung, Verwaltung und Bewertung von Aktiven, Beteiligungen, Konzessionen und anderen Rechten, die direkte oder indirekte Führung von Unternehmen oder industriellen Aktiven, die Leitung der Geschäfte und die Beratung von Unternehmen im Energiesektor. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an Handels-, Finanz- und Industrieunternehmen übernehmen und sämtliche Handels- und Finanzvorgänge ausführen, die als für den Gesellschaftszweck nützlich betrachtet werden oder mit diesem Zusammenhängen. Die Gesellschaft kann mit sämtlichen materiellen und immateriellen Gütern handeln, die mit dem Energiemarkt verbunden sind. Insbesondere kann die Gesellschaft mit elektrischer Energie, Gas, C02-Zertifikaten auf dem Markt der Treibhausgaszertifikate und allen anderen Arten von Zertifikaten und Derivate für den Energiemarkt handeln. Die Gesellschaft kann Projekte in Bezug auf Kraftwerke zur Gewinnung elektrischer Energie aus herkömmlichen oder erneuerbaren Quellen in der Schweiz und im Ausland entwerfen, entwickeln und direkt oder indirekt in solche Projekte investieren. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften bzw. Dritte eingehen, Schutzrechte und Wertschriften aller Art erwerben, bewirtschaften und veräussern.
Giuliana und Giorgio Stefanini Stiftung
Die Stiftung bezweckt die Förderung und Unterstützung von Forschung, klinischen Studien und Behandlungen im Bereich Krebs, insbesondere Eierstockkrebs; die Förderung und Unterstützung von klassischer Musik und Oper; die Förderung und Unterstützung von bildender Kunst. Die Stiftung soll von sich aus tätig werden können oder sich an Aktionen, die von anderen gemeinnützigen Organisationen und Projekten mit ähnlicher Zielsetzung durchgeführt werden, beteiligen oder solche Aktionen unterstützen. Die Stiftung kann Beiträge bzw. Zahlungen an anerkannte gemeinnützige Organisationen sowie an natürliche Personen ausrichten. Sie kann Gebühren (z.B. für Kurse, Workshops und Master Klasse) und Stipendien (z.B. Doktoranden) ganz oder teilweise übernehmen sowie Projekte unterstützen und finanzieren. Im Bereich der Krebsforschung kann die Stiftung insbesondere Preise für ausgezeichnete wissenschaftliche Forschungsarbeiten an anerkannten Hochschulen und Universitäten verleihen. Im Bereich der Musik kann die Stiftung insbesondere Preise für ausgezeichnete Leistungen von jungen Talenten verleihen. Im Bereich der bildenden Kunst kann die Stiftung insbesondere kunstwissenschaftliche und kunsttechnologische Forschung sowie konservatorische und restauratorische Vorhaben unterstützen. Sie kann zudem besondere Projekte im Bereich Erforschung und Erhalt von Sammlungsbeständen unterstützen. Die Stiftung kann im Rahmen der Zwecksetzung Grundstücke erwerben, mieten und veräussern. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung im In- und Ausland tätig; die Tätigkeit erfolgt mehrheitlich im Inland. Die Stiftung hat keinen Erwerbszwecke und erstrebt keinen Gewinn. Sie ist ausschliesslich gemeinnützig tätig. Jeder Ertrag aus der Stiftungstätigkeit kommt allein der Stiftung und damit der Erfüllung ihres gemeinnützigen Stiftungszwecks zugute. Der Stifter behält sich vor, den Stiftungszweck im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu ändern, wobei ein geänderter Zweck wiederum gemeinnützig bzw. öffentli