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Weltert & Partner AG

Nicht beanspruchtes Profil ·Aarau AG

Über Weltert & Partner AG

Die Gesellschaft bezweckt das Erbringen von Rechtsdienstleistungen im In- und Ausland durch in der Schweiz registrierte Anwältinnen und Anwälte und andere qualifizierte Beraterinnen und Berater gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) sowie damit verbundene Tätigkeiten, soweit sie dem Hauptzweck dienen. Die Gesellschaft kann in den Kantonen, wo dies zulässig ist, durch die zur öffentlichen Beurkundung ermächtigten Anwältinnen und Anwälte Notariatsdienstleistungen anbieten. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen und finanziellen Geschäfte durchführen, die ihrem Zweck dienen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.

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