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VZ Freizügigkeitsstiftung
Nicht beanspruchtes Profil
·Zürich ZH
Über VZ Freizügigkeitsstiftung
Erhalt des Vorsorgeschutzes durch die Anlage und Verwaltung von entgegengenommenen Vorsorgegeldern. Die Stiftung gilt als Freizügigkeitseinrichtung im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV).