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Vorsorgestiftung VLSS

Nicht beanspruchtes Profil ·Bern BE

Über Vorsorgestiftung VLSS

Die Vorsorgestiftung bezweckt für die Mitglieder des Vereins der Leitenden Spitalärzte der Schweiz (VLSS), nachstehend Versicherte genannt, die berufliche Vorsorge im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Art. 1 e BW 2 für Einkommensteile, über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach Artikel 8 Absatz 1 BVG. Lohnteile, die bereits in einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichert sind, können in der Vorsorgestiftung nicht versichert werden. Zu diesem Zweck gewährt die Vorsorgestiftung Unterstützungen und Leistungen: a) an den Versicherten im Falle von Alter, Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit und Unfall von ihm selbst; b) im Falle des Todes des Versicherten an seine Hinterbliebenen, wobei der Kreis der Begünstigten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch das Reglement bestimmt wird. Die Vorsorgestiftung kann aus freien Stiftungsmitteln - im Rahmen der Gleichbehandlung der Versicherten - auch Leistungserhöhungen und Einkaufssummen für Versicherte an diese oder andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen finanzieren.

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