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Viehversicherungsgenossenschaft Agarn

Nicht beanspruchtes Profil ·Agarn VS

Über Viehversicherungsgenossenschaft Agarn

Entschädigung der Rindviehbesitzer für sämtliche infolge von Krankheit oder unvorhergesehenen und unverschuldeten Unfällen erlittenen Verluste; bei der durch die Natur oder Schwere der Krankheit bedingten Abschlachtung von Tieren; für die abgeschlachteten versicherten Tiere, deren Fleisch ganz oder zum Teil nicht verwendbar befunden worden ist.

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