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v. Segesser - Familienstiftung

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Su v. Segesser - Familienstiftung

Die Stiftung bezweckt die Förderung von Familienzusammenhalt sowie die Unterstützung in besonderen Lebenslagen nach Massgabe der Statuten und untergeordneten Reglementen. Der Zusammenhalt kann insbesondere durch Unterstützung von Zusammenkünften und erzieherisch durch Verwahrung und Erschliessung von Familienarchiven sowie anderen Zeichen des Lebens und Wirkens von Familienmitgliedern gefördert werden. Die Unterstützung in besonderen Bedarfssituationen kann insbesondere bei Ausbildung, Heirat, wirtschaftlicher oder gesundheitlicher Notlage sowie bezüglich letzter Ruhestätten erfolgen. Eine Auszahlung von Geldern, die lediglich der Erhöhung des Lebensstandards dienen, ist ausgeschlossen (Art. 335 ZGB).

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