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SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik

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À propos de SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik

Die SUISA wahrt treuhänderisch die Rechte der Urheber und Urheberinnen von nichttheatralischen musikalischen Werken, welche ihr von den Urhebern und Urheberinnen oder ihren Verlegern und Verlegerinnen zur Verwaltung übertragen werden. Die SUISA kann sich ferner im Sinne einer Geschäftsführung ohne Auftrag gemäss Art. 419 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts der Rechte jener Inhaber und Inhaberinnen von Urheberrechten annehmen, welche in keinen vertraglichen Beziehungen zur SUISA stehen und die nicht in der Lage sind, ihre Rechte geltend zu machen. Die SUISA fördert und unterstützt den sozialen Schutz ihrer Mitglieder. Sie kann zu diesem Zweck eine Fürsorgestiftung einrichten. Die für die soziale Fürsorge geltenden Regeln sind in einem Fürsorgereglement zusammenzufassen. Die SUISA fördert und unterstützt das Schaffen und die Verbreitung schweizerischer und liechtensteinischer Musik. Sie kann zu diesem Zweck eine Stiftung einrichten. Die SUISA dient den Urhebern und Urheberinnen sowie Verlegern und Verlegerinnen aller Länder.

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