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Stiftung PONTE

Nicht beanspruchtes Profil ·Chur GR

Über Stiftung PONTE

Zweck der Stiftung ist a) Die Unterstützung von Angehörigen der Armee, die in den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Glarus oder Zürich wohnhaft sind und die in Not geraten, ohne dass sie durch eine Versicherung oder eine anderweitige Unterstützung genügend gedeckt sind. Dies gilt auch für die Familienangehörigen der Betroffenen. Die Antragsberechtigung besteht während der Einteilung und drei Jahre darüber hinaus. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintritts der Not. b) Die Gewährung von Ausbildungs- und Studien-Beiträgen an Kinder von Angehörigen der Armee gemäss Ziff. 2a, die in Not geraten, gestorben oder invalid geworden sind. c) Die Unterstützung von militärischen Anlässen und besonderen Vorhaben der Armee oder militärnaher Verbänden und Institutionen in den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Glarus und Zürich, welche dem Brückenschlag zwischen Armee und ziviler Bevölkerung dienen.

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