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Stiftung Haus zur Flora

Nicht beanspruchtes Profil ·St. Moritz GR

Über Stiftung Haus zur Flora

Die Stiftung bezweckt die nachhaltige Erhaltung und die ausschliesslich gemeinnützige Verwendung der Liegenschaft mit dem «Haus zur Flora» (Liegenschaft an der Via Quadrellas 6 in 7500 St. Moritz; Grundstück Nr. 999; nachfolgend «Liegenschaft»), um darin bezahlbaren Wohnraum zur Miete für geeignete (in den Worten des Stifters Adolf Haeberli «sorgfältige») Einheimische aus St. Moritz und/oder der umliegenden Region («Begünstigte») zu schaffen (Hauptzweck). Der Zweck der Stiftung ist gemeinnützig und die Stiftung soll die Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit nach Massgabe von Art. 78 Abs. 1 lit. f StG und Art. 56 lit. g DBG erhalten: Erstens soll die Mittelverwendung ausschliesslich auf das Wohl Dritter ausgerichtet sein. Zweitens sollen die der Zweckbindung gewidmeten Mittel unwiderruflich (für immer) steuerbefreiten Zwecken verhaftet sein. Drittens soll die Unwiderruflichkeit der Mittelverwendung für den gemeinnützigen Zweck hiermit statutarisch gesichert sein, auch für den Fall der Auflösung der Stiftung. Es ist dies eine nicht-diskretionäre Stiftung. Die Begünstigten gemäss sollen im Vermietungsreglement genauer konkretisiert werden. Das Gebäude «Haus zur Flora» soll dabei bestmöglich und sinnvoll (i) wenn möglich als erhaltenswertes Bauwerk renoviert werden, oder (ii) wenn möglich im bisherigen Stil umgebaut und/oder erweitert werden, oder (iii) wenn möglich mit ähnlichen architektonischen Zügen des bisherigen Gebäudes (aber gemäss neuestem Stand der Technik, energetisch und ökologisch nachhaltig, mit Barrierefreiheit und gemäss aktuell möglicher BGF) wieder aufgebaut werden, damit die Liegenschaft und das Gebäude langfristig und zur Erfüllung des Hauptzwecks genutzt werden können. Zur Erfüllung dieses Hauptzwecks gilt es in einem ersten Schritt die noch fehlenden Anteile an der Liegenschaft zu erwerben, nämlich die 4/12 Anteile von Silvia Yvonne Hitz-Häberli, bestehend aus 3/12 Anteile von Silvia Yvonne Hitz-Häberli sowie 1/12 Anteil in der Erbengemeinschaft E

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