Stiftung Bruno-Weber-Gesamtkunstwerk
Su Stiftung Bruno-Weber-Gesamtkunstwerk
Die Stiftung bezweckt die lokale, nationale und internationale Bekanntmachung, die öffentliche Zugänglichmachung, den Erhalt, den Unterhalt, die Archivierung und die Dokumentation des Gesamtkunstwerkes und des Schaffens des Künstlers Bruno Weber, namentlich seines bildnerischen und zeichnerischen Werkes, der Gebäude, des Mausoleums, der Skulpturen, der Weiher mit den Springbrunnen und den Gärten, der Bilder und Zeichnungen sowie des Bruno Weber Parks in Spreitenbach. Die Stiftung bezweckt namentlich den Betrieb und die vollumfängliche öffentliche Zugänglichmachung des Bruno Weber Parks, dessen Erhalt und Unterhalt, insbesondere die sorgfältige Restauration der Kunstwerke (namentlich der Skulpturen, Bauten und Wandmalereien), die Wahrung der naturnahen Einbettung der Kunstwerke nach den Vorstellungen von Bruno Weber sowie die Unterstellung des Bruno Weber Parks unter den Denkmalschutz. Die Stiftung soll bemüht darum sein, dass der Bruno Weber Park als Welterbestätte der UNESCO anerkannt wird. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck, kann für die Besichtigung des Parks und für die Benutzung seiner Infrastruktur aber angemessene Eintrittspreise und/oder Unkostenbeiträge erheben. Die dabei anfallenden Erträge sind zur Zweckverfolgung im Sinne dieses Artikels zu verwenden. Eine «künstlerische» Ergänzung des Parks ist ausgeschlossen; einzige Ausnahme bildet ein einzelnes «Kopfhaus» im Eingangsbereich. Die Stiftung bezweckt zudem, die ihr gehörenden Werke des Künstlers Bruno Weber auszustellen und für auswärtige Ausstellungen vorübergehend auszuleihen. Soweit von Bruno Weber nicht mit Liste vom 6. April 2010 (Anhang I zu dieser Urkunde) für unverkäuflich erklärt, ist die Stiftung berechtigt, Bilder (wie Gemälde, Grafiken, Lithografien, Radierungen, Skizzen) von Bruno Weber ab dem 1. Januar 2027 zu Marktpreisen zu verkaufen. Die dabei anfallenden Erträge sind zur Verfolgung des Stiftungszwecks zu verwenden. Die von Bruno Weber für unverkäuflich erklärten Bilder müssen der