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Stiftung Aufbahrungskapelle St. Barbara

Profilo non rivendicato ·Varen VS

Su Stiftung Aufbahrungskapelle St. Barbara

Projektierung, Bau, Betrieb, Unterhalt und Finanzierung einer Aufbahrungskapelle als Baugrund wird die Parzelle Nr. 2310 auf dem Gebiete der Gemeinde Varen dienen, deren Eigentümerin die Gemeinde Varen ist. Die Aufbahrungskapelle kann zudem auch anderen religiösen Zwecken dienen.

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