SA
Stiftung Aufbahrungskapelle St. Barbara
Profilo non rivendicato
·Varen VS
Su Stiftung Aufbahrungskapelle St. Barbara
Projektierung, Bau, Betrieb, Unterhalt und Finanzierung einer Aufbahrungskapelle als Baugrund wird die Parzelle Nr. 2310 auf dem Gebiete der Gemeinde Varen dienen, deren Eigentümerin die Gemeinde Varen ist. Die Aufbahrungskapelle kann zudem auch anderen religiösen Zwecken dienen.