Schwarz & Partner Finanzkonsulenten AG
Su Schwarz & Partner Finanzkonsulenten AG
Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen Vermögensverwalter im Sinne von Art. 17 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG). Sie bezweckt Beratung von Privat- und Firmenkunden bezüglich Krediten, Hypotheken, Versicherungen, Rechts- und Treuhandfragen sowie Vermögensverwaltung für Privat- und Firmenkunden gegen Honorar, Vermittlung von Versicherungsverträgen, Krediten und anderen Finanzprodukten. Als Vermögensverwalter handelt die Gesellschaft im Sinne von Art. 19. Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG). Die Gesellschaft kann Immaterialgüterrechte und Immobilien erwerben, halten und verwerten. Sie kann im In-/Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die der Förderung des Zwecks dienen.