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Pronovo AG

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Über Pronovo AG

Zweck der Gesellschaft ist nach Art. 65 Abs. 1 EnG einzig der Vollzug des Energiegesetzes in bestimmten, der Gesellschaft gemäss Art. 63 Abs. 1 EnG zugewiesenen Bereichen sowie die Ergreifung von Massnahmen und der Erlass von Verfügungen, welche im Rahmen dieser Vollzugstätigkeit nötig sind (Art. 63 Abs. 2 EnG); kann im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben jegliche Geschäftstätigkeiten ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen.

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