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Personalvorsorgestiftung der Basler & Hofmann AG

Nicht beanspruchtes Profil ·Zürich ZH

Über Personalvorsorgestiftung der Basler & Hofmann AG

Der Zweck der Stiftung besteht in der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen zugunsten der Arbeitnehmer der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell verbundener Unternehmungen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt auf Grund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleitungen in Notlagen und Härtefällen wie zum Beispiel bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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