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Personalstiftung der Genossenschaft Hammer

Nicht beanspruchtes Profil ·Zürich ZH

Über Personalstiftung der Genossenschaft Hammer

Der Zweck der Stiftung besteht in der Erbringung von Vorsorgeleistungen an die Arbeitnehmenden der Stifterfirma (und der angeschlossenen, mit der Stifterfirma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen) sowie deren Angehörige und Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität, wie beispielsweise durch Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Tod oder Invalidität oder von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmenden. Weiter bezweckt die Stiftung die Ausrichtung von Leistungen an die Arbeitnehmenden der Stifterfirma (und der angeschlossenen, mit der Stifterfirma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen) sowie deren Angehörige und Hinterbliebene in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention. Die Stiftung kann ausserdem zur Finanzierung von steuerbefreiten Personalvorsorgeeinrichtungen beitragen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Leistungen der Stiftung erfolgen freiwillig. Sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vorgesehen ist, stehen den Destinatären keine Rechtsansprüche auf Leistungen zu. Die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrats und mit Genehmigung der Stifterfirma mittels schriftlicher Anschlussvereinbarung auch das Personal einer wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmung anschliessen. Die schriftliche Anschlussvereinbarung ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die Rechte der bisherigen Destinatäre werden gewahrt.

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