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Pensionskasse Rheinmetall

Profilo non rivendicato ·Zürich ZH

Su Pensionskasse Rheinmetall

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und der mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen oder nahe stehenden Unternehmungen, für Drittpersonen, die mit der Firma  oder einer verbundenen oder nahe stehenden Unternehmung früher in einem Arbeitsverhältnis standen, sowie für die Angehörigen und Hinterlassenen dieser Arbeitnehmer und Drittpersonen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen oder nahe stehenden Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung; Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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