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Hans-Blattmann-Stiftung
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·Siebnen SZ
Su Hans-Blattmann-Stiftung
Die Stiftung ist eine Familienstiftung nach Art. 335 Abs. 1 ZGB. Sie bezweckt das Leisten von Beiträgen an Ausbildung und Ausstattung der Familienangehörigen des Stifters wie auch Unterstützung der Geschwister im Falle von Bedürftigkeit, Alter, Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit, sowie Gewährung von Darlehen.