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Genossenschaft Rindviehversicherungskasse Törbel
Nicht beanspruchtes Profil
·Törbel VS
Über Genossenschaft Rindviehversicherungskasse Törbel
Entschädigung der Rindviehbesitzer für sämtliche infolge Krankheit und unvorhergesehenen und unverschuldeten Unfällen erlittenen Verluste; bei der durch die Natur der Schwere der Krankheit bedingten Abschlachtung von Tieren; für die abgeschlachteten, versicherten Tiere, deren Fleisch nicht als verwendbar befunden worden ist.