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Friedrich und Amalie Meyer-Baumann-Stiftung

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Su Friedrich und Amalie Meyer-Baumann-Stiftung

Aus den Erträgnissen des Stiftervermögens sollen bedürftigen blinden Menschen zum Besuche von Schulen, zur Erlernung eines Berufes und zur beruflichen Weiterbildung oder Umschulung in der beruflichen Tätigkeit Beiträge ausgerichtet werden. Beiträge können auch für ärztliche Heilung (inklusive Operationen) zur Behebung der Blindheit und zur körperlichen Ertüchtigung gewährt werden. Die Ausrichtung von Beiträgen kann auch an Heime, Schulen und sonstigen Institutionen, welche dem vorerwähnten Zweck dienen, erfolgen. Usw.

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