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Familienfonds C. L. Allemann

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Su Familienfonds C. L. Allemann

Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für die Stiftungsberechtigten gemäss Art. 4. Die Fürsorge erfolgt durch Zuwendungen für die Kosten der Erziehung, Unterstützung oder Ausstattung der Familienangehörigen oder ähnliche Zwecke, insbesondere für die Rehabilitierung bei, bzw. Linderung von körperlichen und/oder sonstigen Gebrechen von Begünstigten. Das Stiftungsvermögen und dessen Ertrag kann zur Unterstützung der Begünstigten oder einer ähnlichen Institution, welche wiederum den Begünstigten oder einen ihrer Stämme entsprechend begünstigen, verwendet werden. Die Stiftung hat ferner auch den Zweck, zur Erhaltung des Familiensinnes entsprechende Veranstaltungen durchzuführen.

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