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EIWA & Partner Finanz AG

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Über EIWA & Partner Finanz AG

Die Gesellschaft bezweckt die Vermögensverwaltung gemass Art. 17 Abs. 1 FINIG. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zusammenhängen oder ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist befugt, im Rahmen ihres Gesellschaftszweckes Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft kann ferner Immobilien erwerben, halten und veräussern.

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