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EGK-Gesundheitskasse

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Über EGK-Gesundheitskasse

Die Stiftung bezweckt die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Invalidität und Tod zu versichern, sowie einen Beitrag zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit von Menschen zu leisten. Sie unterstützt Bestrebungen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie von Invalidität und vorzeitigem Tod. Die Umsetzung erfolgt einerseits über die EGK Grundversicherungen AG, welche gemäss dem Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) die obligatorische Krankenversicherung und die Taggeldversicherung von Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Invalidität und Tod nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit durchführt. Andererseits erfolgt die Umsetzung durch die EGK Privatversicherungen AG, welche Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Invalidität und Tod nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 02. April 1908 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG) versichert. Die Stiftung hält die Beteiligungen an der EGK Grundversicherungen AG sowie an der EGK Privatversicherungen AG. Sie sorgt für einen guten Geschäftsgang sowie die Selbstständigkeit dieser Gesellschaften und ist um deren Geschäftsführung besorgt. Die Stiftung kann über diese Beteiligungen hinaus auch andere Beteiligungen halten, verwalten und veräussern. Sie kann sich Organisationen anschliessen und kann für besondere Zweckbestimmungen Spezialfonds errichten. Sie kann Grundstücke, Immobilien und Immaterialgüterrechte erwerben, erstellen, verwalten und veräussern.

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