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Deltafrucht AG

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Über Deltafrucht AG

Die Gesellschaft hat den Zweck, Beteiligungen an Unternehmungen des In- und Auslandes, insbesondere des Früchtehandels, zu erwerben, zu halten und zu verkaufen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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