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BVG-Sammelstiftung Rhywälle

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About BVG-Sammelstiftung Rhywälle

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen durch Gewährung von Leistungen im Alter, bei Tod und bei Invalidität für die Arbeitnehmenden, der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber (nachstehend Firmen genannt). Für den Einbezug der Arbeitgeber sind Art. 4 Abs. 2 und Art. 44 Abs. 1 BVG massgebend. Die Stiftung errichtet hierzu aufgrund einer besonderen Vereinbarung mit den Firmen Vorsorgewerke. Für jedes angeschlossene Vorsorgewerk besteht ein Vorsorgereglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Finanzierung und die Kontrolle. Der Anschluss eines Arbeitgebenden erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Pensionierung, Krankheit, Unfall oder Invalidität. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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